Die Elternbeiträge zur Nutzung von Angeboten in der Kindertagespflege (Tagesmutter/vater sowie Kinderkrippe) entsprechen der Satzung der Großen
Kreisstadt Riesa über die Erhebung von Beiträgen für Betreuung und Förderung von Kindern bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres.